Wettbewerbsvorteile asiatischer Händler durch Steuerhinterziehung

Wettbewerbsvorteile asiatischer Händler durch Steuerhinterziehung


Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir einen interessanten Beitrag zum Thema Steuervorteile asiatischer Onlinehändler gefunden, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten:

Nicht nur auf den großen Marktplätzen haben europäische Onlinehänder damit zu kämpfen, dass asiatische Händler aus China und Asien ihre Waren deutlich billiger anbieten können. Immer mehr lokale Anbieter machen ihrem Ärger immer lautstärker Luft darüber, dass die Mitanbieter aus Asien ihre Waren unter anderem dadurch so preiswert anbieten können, dass sie Steuern hinterziehen. Ein solcher umfairer Kosten- und Wettbewerbsvorteil verärgert hiesige Anbieter und verursacht einen enormen Steuerschaden in Deutschland.

Wie groß ist der Anteil der asiatischen Händler?

Ob Bekleidung oder Accessoires, das Segment „Haus und Garten“ oder auch „Elektronik“ – auf den Marktplätzen befinden sich immer mehr Angebote aus Asien und China. Für eine schnelle Lieferung lagern die asiatischen Händler ihre Waren bei Amazon oder bei Fulfillmentdienstleistern von eBay ein, die häufig zusätzlich zum Versand auch noch die Rechnungsstellung übernehmen.

Wie der Betreiber der Händlerplattform Wortfilter Mark Steier ermittelte, gibt es bei eBay rund 5.500 Händler aus Asien und fast gleich so viele (5.100 Händler) bei Amazon, die in Deutschland einlagern und auf den Online-Marktplätzen verkaufen. Steier schätzt, dass mehr als 90 Prozent dieser Onlineverkäufer keine Umsatzsteuer abführt. Nach seinen Hochrechnungen, die er als konservative Schätzung bezeichnet, liegt der Steuerschaden bei mindestens 800 Millionen Euro pro Jahr. Da die Warenwerte am Lager sowie die Umsätze der letzten Tage auf Amazon und eBay leicht auslesbar sind, lässt sich der Schaden hochrechnen. Anzeichen für Steuersünder aus Asien ist die fehlende Umsatzsteuer-Kennnummer im Impressum der Shop- und Produktseiten.

Deutsche Steuerbehörden machtlos?

Wie die Internet World berichtet, ist für die Besteuerung von chinesischen und asiatischen Händlern das Finanzamt Berlin-Neukölln zuständig. Dort seien jedoch nur 375 d.h. 3,75 Prozent der von Mark Steier gezählten über 10.000 eBay bzw. Amazon Händler registriert. Nach Angaben der Behörde sollen davon etwa 80 Prozent ihre Umsatzsteuererklärungen abgeben, was 300 Händlern entspräche, einem Anteil von 3 Prozent der von Wortfilter ermittelten Verkäufer allein auf den beiden großen Marktplätzen.

Die Behörde verweist darauf, dass „derzeit keine praktikable Rechtshilfe in Steuerstrafsachen mit der Volksrepublik China und Honkong existiert“. Amtshilfe aus China bei Steuerstrafsachen zu fordern, fällt auch deshalb in Deutschland schwer, weil China einige Wirtschaftsdelikte mit der Todesstrafe ahndet.

Auch das ARD Politik Magazin „Kontraste“ sendete im Februar 2017 einen TV-Beitrag über diesen Umsatzsteuerbetrug durch asiatische Online-Händler über die Plattformen von eBay und Amazon. In der Sendung beklagt sich der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler deutlich über die fehlenden Ressourcen deutscher Finanzämter, um die Steuerhinterziehung im Onlinehandel zu bekämpfen: „Nach meiner festen Überzeugung laufen die 600 deutschen Finanzämter dieser gesamten Online-Entwicklung vermutlich um Jahre hinterher.“

Warum die Politik hier keine andere Lösung herbeiführt, bleibt unklar. Denn jedes Jahr entgeht dem deutschen Staat ein hoher dreistelliger Millionenbetrag an Steuereinnahmen. Zudem werden hier ansässige Onlinehändler stark benachteilig und erleiden Umsatzausfälle, die sich auch in einer geringeren Steuerbelastung niederschlägt. Dass eine Lösung ganz einfach sein könnte, zeigt ein Blick nach Großbritannien, wo beispielsweise der Marktplatz Amazon selbst als Handelsplattform für Steuerausfälle seiner Händler haftet.

 

Quellen: